Was wie wo und wann gibt es an Vorsorge durch die Krankenkassen?

Im Hinblick auf Brustkrebs gibt es (Stand 01/2020) nachstehende Vorsorgeleistungen.

Ab 30 Jahren jährliche Früherkennung von Brustkrebs

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhlen)
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust

Zwischen 50 und 69 Jahren

  • alle zwei Jahre Mammographie-Screening:
  • Schriftliche Einladung zur Untersuchung
  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
  • Röntgen-Untersuchung (Mammographie) der Brust
  • Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen
    Weitere Informationen unter: www.mammo-programm.de

Hier noch einmal alle Leistungen als Link:

https://www.nds-krebsgesellschaft.de/gesetzliche_krebsfrueherkennung.html

https://www.nds-krebsgesellschaft.de/downloads/vorsorgepass_frauen_webansicht.pdf