Urlaub vom Krebs // Was muss ich beachten?

Machmal möchte man einfach raus, weg von dem Kranksein. Ans Meer, in die Berge oder zu Freunden fahren…

Ich habe mich, auch für euch, einmal mit dem Thema beschäftigt und unter anderem bei meiner Krankenkasse angerufen. Hier meine Erkenntnis.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Ich habe hier meine Erkenntnisse für Euch zusammengetragen.

Grundsätzlich herrscht freies Aufenthaltsrecht in Deutschland. Das ist so im Grundrecht verankert. Also darf theoretisch jeder dorthin, wo er möchte. Doch hat man als Patient auch Pflichten und die spielen auch bei der Urlaubswahl natürlich eine Rolle.

Abhängig von der Diagnose und der Therapie kann man Urlaub machen. Grundsätzlich steht bei der Krankenkasse alles das oben, was den Gesundungsprozess begünstigt. Also ist Urlaub auch mit von der Partie. Doch sollte zum einen gewährleistet sein, dass die Therapie nicht verzögert wird – dass heißt, keine Infusion, keine Beratung und co. verpassen.

Darüber hinaus sollte ein Urlaub – hier gibt es keine allgemeingültigen Aussagen über die Länge des Urlaubs – mit den Ärzten und auch mit der Krankenkasse abgesprochen werden. So kann man Missverständnisse verhindern, wenn man beispielsweise während eines zweiwöchigen Aufenthalts am Bodensee doch mal zum Abklären von etwas ins Krankenhaus fährt.

Urlaube im Ausland müssen generell, im Leistungsbezug, mit der Krankenkasse abgesprochen und auch genehmigt werden. Hier kann es beispielsweise auch eintreten, dass man während der Zeit kein Krankentagegeld erhält.

Also sollte amn die Mitwirkungspflichten sprich die Mitteilungspflicht ernst nehmen. Von den Krankenkassen gibt es selten allgemeinverbindlichen Aussagen, sondern entscheiden diese eigentlich immer im Einzelfall. Also ran an den Hörer und Kommunikation herstellen. 😉

 

Weiterführender Link

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/auslandsaufenthalt-krankengeldanspruch-bei-urlaubsreise_242_173994.html