Schnell beantragen // Schwerbehinderten-Ausweis

Wenn die Diagnose feststeht und die Untersuchungen soweit abgeschlossen sind, sollte man auch einen Antrag auf (Schwer-) Behinderung stellen. Im ersten Moment fragt man sich vielleicht, warum eigentlich?

Ein Schwer­behin­derten­­ausweis hat die Funktion des Nach­teils­aus­gleichs für Menschen, die (auch vorübergehend) in der Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch §2 SGB IX verankert.

Diese Einstufung hat mehrere Gründe…

  • Kündigungsschutz bei einer Behinderung ab GdB über 50
  • mehr Urlaubstage
  • höherer Steuerfreibetrag
  • Vergünstigung zum Beispiel bei Kauf einer Bahncard, Autokäufen oder auch bei Musicals
  • oftmals sind Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen sind häufig reduziert

Einen schönen Link mit den Adressen für die einzelnen Bundesländer habe ich hier gefunden.

Wie sollte man den Antrag einreichen?

Wie gesagt, man sollte vorher alle Unterlagen zusammen getragen haben. Dann füllt man den entsprechenden Antrag aus und fügt Kopien aller Untersuchungsergebnisse mit bei. Also bei mir war das alles von der Mammographie bis zur Diagnose von der Stanzbiopsie.

Wenn man nicht alle Unterlagen einreicht, sondern nur die Ärzte angibt, dauert es einfach entsprechend länger, da die Unterlagen erst angefragt werden müssen.

Wenn der Antrag eingegangen ist, bekommt man irgendwann eine Bestätigung, dass er eingegangen ist. Bei größeren Krebserkrankungen wie Brustkrebs geht es meistens verhältnismäßig schnell mit der Bekanntgabe des Grades der Behinderung. Bei mir waren es ca. 4 Wochen.

Wenn Ihr den Bescheid vorliegen habt, braucht ihr noch den Ausweis, den gibt es ab GdB50 – GdB steht hierbei für ‚Grad der Behinderung‘. Das Vorgehen ist scheinbar von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Setzt Euch einfach mit Eurer Behörde auseinander, was ihr für die Ausstellung eines Ausweises noch schicken müsst. Oftmals kann das erforderliche Bild beispielsweise per Email geschickt werden.

Den Ausweis nehmt ihr dann mit ist dann für Eure Handtasche, wenn Ihr irgendwo hin wollt, wo Ihr Vergünstigungen erwartet. Und nach Preisnachlass für Schwerbehinderte kann man immer fragen… Fragen kostet ja nichts.

Falls du noch Fragen hast, können nachfolgende Stellen dir gern beim Ausfüllen behilflich sein:

  • den Sozialdienstmitarbeiter Ihrer Krankenkasse
  • den Sozialdienst des behandelndes Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung
  • Krebsberatungsstellen
  • der betreuenden Pflegedienst, sofern vorhanden

Nähere Informationen zum Behinderten-Pauschbetragsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.