Probezeit – und jetzt?

Der folgende Artikel wurde von der Kanzlei KERNER Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Hannover, zur Verfügung gestellt.

Doppelter Schock: Diagnose Brustkrebs und das in der Probezeit. So sieht es jetzt rechtlich für dich aus.

Da gibt es nichts zu beschönigen: Während der Probezeit kann vereinfacht gekündigt werden; zum einen ist die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt und zum anderen greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, so dass der Arbeitgeber keinen Grund für eine Kündigung angeben muss. Es ist also schwer, eine Kündigung während der Probezeit anzugreifen, ganz besonders wenn der Arbeitgeber keine Begründung gibt.

Aber von vorne: Eine Probezeit steht nicht automatisch am Beginn eines Arbeitsverhältnisses, sie muss vereinbart worden sein. Ob eine Probezeit besteht und wie lang sie ist, findest du in der Regel in deinem Arbeitsvertrag ziemlich zu Anfang unter dem Punkt „Beginn des Arbeitsverhältnisses“. Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern. Wenn du dir bei der Frist unsicher bist oder ein „besonderes“ Arbeitsverhältnis hast (Befristung, Ausbildungsverhältnis etc.), findest du hier nähere Informationen.

Möglicherweise liegt bei dir einer der seltenen Gründe vor, bei denen auch in der Probezeit eine Kündigung unzulässig ist. Wann Arbeitgeber in der Probezeit nicht kündigen dürfen, erklären wir dir hier genauer.

Wenn du dich zur Zeit in der Probezeit befindest und dein Arbeitgeber von deiner Erkrankung nichts weiß, bist du – wie auch außerhalb der Probezeit – nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber deine Diagnose mitzuteilen. Wie du dich am besten verhalten sollst, kannst du am ehesten einschätzen, denn du hast deinen Arbeitgeber schon ein wenig kennenlernen können. Machen wir uns aber nichts vor: Gehäufte Fehlzeiten in der Probezeit werden von allen Arbeitgebern kritisch gesehen. In manchen Fällen kann ein offenes Wort die richtige Entscheidung sein, in anderen genau die falsche. Deshalb ist es sinnvoll sich im Vorfeld über die Konsequenzen einer etwaigen Kündigung genaustens zu informieren.

 

Kanzlei KERNER Rechtsanwälte,
Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Hannover