Die Reha(bilitation)
Bevor ich mich mit dem Thema AHB und Reha beschäftigte, war ich sehr verwirrt. Ich war neu in diesem Thema und konnte nichts mit den Begrifflichkeiten anzufangen.
Die Rehabilitation
Da eine Krebserkrankung eine schwerwiegende Erkrankung ist, die mit verschiedenen (für den Körper sehr anstrengenden) Therapien behandelt wird, sind körperlichen und seelischen Folgen meist eingeschlossen. Gerade nach der Erstbehandlung bösartiger Tumore steht daher die Rehabilitation, also die Genesung von Körper und Geist auf dem Programm. Manche lehnen diese Maßnahmen ab, um nicht so lange von Zuhause weg zu sein oder weil sie nicht so recht wissen, was auf sie zukommt. Ich finde, dass viel für eine onkologische Rehabilitation spricht.
- Krebs ist mit sehr viel Strapazen verbunden, der Körper und Geist leiden in der Therapie,meist ist ein lückenloser Übergang in den Alltag nur schwer möglich. Hier setzt die Rehabilitation an: Sie soll den Betroffenen helfen, Lebensqualität zu gewinnen und die Chance bieten, möglichst langfristig auch am Erwerbsleben teilzunehmen.
- Die Reha soll die Betroffenen unterstützen, die körperlichen und seelischen Folgen der Krebserkrankung zu beseitigen oder zu mildern.
- Die therapeutischen Maßnahmen während solch einer Maßnahme sollen den Erfolg der Krebstherapie hlfen zu sichern und Spätfolgen oder Einschränkungen, die sich aus der Therapie (wie OP) ergeben haben, einzudämmen.
- Sie bietet den Patienten die Möglichkeit, Distanz zu dem – vorher durch die Krankheit dominierten Alltag – zu gewinnen und neue Kraft zu schöpfen.
Ganztägig ambulant oder stationär
Eine onkologische Rehabilitation kann stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden, abhängig vom gewählten Haus. Meistens wird die Rehabilitation stationär durchgeführt, abhängig von der örtlichen Möglichkeit. Ich finde es auch sinnvoll, da man so wirklich einmal Abstand von seinem Zuhause und Alltag gewinnt und sich wirklich einmal auf sich konzentrieren kann. Für Mütter (und / oder Väter) gibt es Einrichtungen, die es ermöglichen die Kinder mitzubringen.
Medizinische Voraussetzungen
Viele Studien belegen, dass Rehabilitationen den onkologischen Patienten Vorteile bieten, die sie nutzen sollten.
Frauen mit Brustkrebs trieben sechs Monate nach Entlassung aus der Reha-Einrichtung etwa 60 Minuten mehr Sport pro Woche als zu Beginn der Maßnahme, was sich mittelfristig positiv auf die Gesundheit auswirke. (Quelle: https://www.medical-tribune.de)
Für Krebspatienten bedeutet das:
- Eine ärztliche Diagnose (durch einen Facharzt) mit entsprechender Stellungnahme ist Grundlage eines Reha-Antrages. Dies kann beispielsweise ein aktueller ärztlicher Befund, ein Gutachten oder auch ein Krankenhausbericht sein.
- Die akute Krebstherapie muss abgeschlossen sein.
- Ärzte und Gutachter müssen bescheinigen, die Folgen der Erkrankung therapierbar sind, zumindest sollten sie positiv zu beeinflussen sein – dazu gehören die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen.
- Aus Sicht des Arztes muss der/die Betroffene ausreichend belastbar sein für die anstrengende Rehabilitation.
- WICHTIG: Bei einzelnen Rentenversicherungsträgern (DRV Westfalen, DRV Bund) gibt es Abweichungen im Antragsverfahren. Bitte im Vorfeld beraten lassen, damit die Maßnahme auch möglichst schnell bewilligt werden kann.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rehabilitation, sondern in einigen Fällen wie bei der Rexrodt von Fircks Stiftung auch die gesetzliche Krankenkasse. Im Normalfall ist jedoch die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Kostenträger.
Wenn die Rentenversicherung Träger der AHB ist, muss der Antragsteller
- vor dem Antrag in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt – sprich er muss sechs Monate sozialversicherungspflichtig eingezahlt – haben oder
- innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben oder
- zum Zeitpunkt des Antrags die Mindestversicherungszeit von mindestens 5 Jahren erfüllen.
Die Mehrzahl angestellten Arbeitnehmer erfüllt diese Voraussetzungen.
Tipp:
Auch wer bereits schon Rentner ist und eine Rente bezieht, kann eine onkologoische Rehabilitation Krebs beantragen. Dies gilt auch für nichtversicherte Ehepartner von Versicherten und Rentnern sowie für Hinterbliebene. Für nichtversicherte Kinder ist dies bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
Kinder, die sich im Moment in einer Ausbildung, im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder ökologischen Jahr können ebenfalls eine Rehabilitation bis zum 27. Lebensjahr beanspruchen. Das gleiche gilt für Kinder mit einer Behinderung, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Weietere Infos unter www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de.
Wo beantrage ich eine Rehabilitation
In der Regel werden die Reha’s von den behandelnden Ärzten beantragt. Dieser muss schriftlich begründen, warum eine solche Maßnahme notwendig ist. Sofern nicht beim Arzt vorhanden, muss man mehrere Unterlagen sammeln, vom behandelden Arzt, ggf. Onkologen, Unterlagen der OP usw… So kann der aktuelle Gesundheitszustand abgefragt werden. Bei Reha’s wo Kinder nicht nur als Begleitung mitfahren, sondern Teil der Therapie sind und quasi als Patienten mit aufgenommen werden wie bei der Rexrodt von Fircks Stiftung muss auch der Kinderarzt Unterlagen ausfüllen, um den Bedarf abzubilden.
Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme
Eine Rehabilitation nach einer Krebserkrankung kann bis zwei Jahre nach abgeschlossener Primärbehandlung beantragt werden. Normalerweise sind für die Reha drei Wochen angesetzt, teilweise kann sie auch verlängert werden. Kommunikation ist alles, denn die Dauer der Reha ist von der Diagnose und dem Verlauf der Behandlung abhängig. Hat man zum Beispiel nach der OP Einschränkung in der Beweglichkeit des Arms oder psychisch zu kämpfen, ist durchaus eine Verlängerung nötig.
Behandlung / Angebote
Krebspatienten werden in spezialisierten Kliniken behandelt. Die einzelnen Therapiebausteine und Anwendungen im Behandlungsplan werden individuell von den Ärzten in Absprache mit dem Erkrankten zusammengestellt, damit jeder Patient die für ihn maßgeschneiderte Behandlung erhält.
So stehen bei Brustkrebs-Patientinnen oder -Patienten beispielsweise nach einer Operation die Beweglichkeit des Arms sowie der Lymphabfluss im Vordergrund. Ebenfalls Teil der Therapie sind Ernährungsberatung (Ernährung bei Krebs), Physiotherapie, Entspannungstraining und viel Bewegungsangebote sowie Gesprächsgruppen oder kreative Therapien (Körbe flechten, Tanzen, Malen) um die Zeit so angenehm und abwechslungsreich wie möglich zu gestalten.
Psychologische Betreuung
Für viele Erkrankte ist die Zeit der Krankheit und der Therapie eine große psychische Belastung. Ständig neue Informationen (viel zu viele) und neue Befunde, zahllose Arzt-Termine, Untersuchungen oder und Operationen. Viele Betroffene haben das Gefühl, einfach nur zu funktionieren, getrieben durch einen engmaschigen Zeitplan. Der Kopf kommt in diesen Zeiten selten hinterher.
Eine Onkologin aus meinem Umfeld meinte einmal, dass auch wenn man – wie ich – durch die Therapie marschiert, irgendwann nach der Therapie der Punkt kommt, an dem der Kopf hinterher kommt und man dort aufpassen soll, dass man nicht in ein Loch fällt. Den so kann es passieren, wenn man mal eine Pause von der Krankheit und der Therapie – oder nach dessen Abschluss – hat.
Denn das Verarbeiten diese einschneidenden Ereignisse, der Diagnose und den Folgen müssen auch irgendwann verarbeitet werden.
Für diese Fälle helfen speziell geschulte Psycho-Onkologen. Sie sind, anders als „normale“ Psychologen auf den Umgang mit Krebspatienten spezialisiert, es stellt einen eigenen Studiengang dar. Diese Psycho-Onkologen bieten Einzel- und Gruppenstunden an. Ihr Ziel ist es, den Betroffenen bei der Krankheitsbewältigung zu helfen. Viele Patienten haben in der Rehabilitation das erste Mal Kontakt mit einem Psycho-Onkolgen, denn in den Krankenhäusern herrscht zeitweilen Hochbetrieb und zwischen Tür und Angel tauscht man sich nicht aus. So bietet die onkologische Reha für viele die erste Möglichkeit, sich auch psychisch mit der Krankheit auseinanderzusetzen und sie aufzuarbeiten. Anstrengende Fahrten zu unterschiedlichen Spezialisten und Therapeuten entfallen, da in einer Rehaklinik alle Fachrichtungen zusammenarbeiten.
Mitwirkungspflicht
Bei solchen gesundheitlichen Maßnahmen, die auch nicht ganz billig sind, hat man eine Mitwirkungspflicht. Also man muss sich aktiv einbringen und das Therapienangebot nutzen. Wenn es einem zu viele Aktivitäten sind, kann man diese auch reduzieren, nach Absprache mit den Ärzten und dem Reha-Team. Doch man kann nicht tagelang bei den Anwendungen fehlen, weil man keine Lust hat.
Abhängig vom Haus kann man auf mal ein Wochenende heim oder sich einen Tag „beurlauben“ lassen, am besten immer offen mit den Ärzten und dem Team sprechen und dann findet man einen gemeinsamen Weg. Abbruch einer solchen Maßnahme ist grundsätzlich möglich, aber es kann sein, dass es finanzielle Restriktionen durch den Träger nach sich zieht.
Welches Haus ist für mich richtig?
Die Einrichtungen, die Rehabilitationen anbieten, haben verschiedene Schwerpunkte. Also müssen diese Brustkrebs auf der Agenda haben, damit die Beantragung positiv verläuft. Dann ist, so hat mich zumindestens mein Sozialdienst aufgeklärt, wichtig, bei welcher Rentenversicherung man untergekommen ist, da Bund und Land jeweils etwas anders reagieren. Meistens kann Euch der Sozialdienst auch schon Einrichtungen nennen und deren Schwerpunkte. Es gibt zum Beispiel Häuser, die darauf achten, altersgleiche Gruppen zu bilden, so dass man als 30-jährige nicht nur mit Rentnern zusammen ist und anders herum. Auch Einrichtungen für Mütter, die Ihre Kinder mitbringen wollen oder müssen gibt es. Hier verhält es sich also ähnlich wie bei der Anschlussheilbehandlung.
Kliniken an der See oder in den Bergen sind auch sehr beliebt, also hier einmal die Präferenzen kommunizieren. Wenn die gewünschte Einrichtung im Moment sehr ausgebucht ist, kann es sein, dass man auf eine andere Einrichtung ausweichen muss oder die nötige Wartezeit braucht.
Die Kliniken, gerade an der See, haben mittlerweile auch öfter mal einen Radius angegeben, so dass man nicht zwangsläufig von überall her kommend, überall eine Rehabilitation machen kann.
VIEL SPASS AUF DER REHA
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Weitere Informationen
Bei Fragen zur Rehabilitation können Sie sich an die Service- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Wo die nächste Stelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.
Tipp für Familien / Mütter oder Väter
In einigen Häusern können erkrankte Mütter Ihre Kinder mitnehmen (weitere Infos erhält man hier über den Sozialdienst bzw. die Deutsche Rentenversicherung). Wenn nicht, kann eine Haushaltshilfe oder Betreuung beantragt werden.