AHB, die Anschlussheilbehandlung

Bevor ich mich mit dem Thema AHB und Reha beschäftigte, war ich sehr verwirrt. Ich war neu in diesem Thema und konnte nichts mit den Begrifflichkeiten anzufangen.

Die Anschlussheilbehandlung

Wenn man eine onkologische Erkrankung hat, hat man im Anschluss an die Behandlung Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Gut bei dieser Reha-Leistung ist, dass sie direkt im Anschluss an die Behandlung durchgeführt wird, egal ob OP oder Strahlenbehandlung oder Chemo, um die Möglichkeit zu haben, einmal durchzuatmen oder um Fähigkeiten, die in Mitleidenschaft gerarten sind, wieder zu erlangen oder auszugleichen. Ziel des ganzen ist es, den Patienten schneller an die Belastungen im Alltag und Berufsleben heranzuführen.

Ganztägig ambulant oder stationär

Meistens wird die AHB stationär durchgeführt, abhängig von der örtlichen Möglichkeit. Ich finde es auch sinnvoll, da man so wirklich einmal Abstand von seinem Zuhause und Alltag gewinnt und sich wirklich einmal auf sich konzentrieren kann. Für Mütter (und / oder Väter) gibt es Einrichtungen, die es ermöglichen die Kinder mitzubringen.

Medizinische Voraussetzungen

Um eine AHB anzutreten, müssen verschiedene medizinische Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Behandlung und Wundheilung sollte abgeschlossen sein, nicht eingerechnet sind hier die Antikörper oder Hormontherapie…
  • Man muss eigenständig agieren können, also sich ohne Hilfe bewegen, waschen, essen oder auch anziehen können.
  • Zu guter letzt muss man reisefähig sind.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Anschlussheilbehandlung, auch die gesetzlichen Krankenkassen, abhängig von dem Ziel der AHB. Ist die Wiederherstellung der Aktivitäten des Alltags das Ziel dieser Maßnahme, ist deine gesetzliche Krankenkasse zuständig. Ist jedoch die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt der Zweck, ist die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Kostenträger.

Wenn die Rentenversicherung Träger der AHB ist, muss der Antragsteller

  • vor dem Antrag in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt – sprich er muss sechs Monate sozialversicherungspflichtig eingezahlt – haben oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben oder
  • zum Zeitpunkt des Antrags die Mindestversicherungszeit von mindestens 5 Jahren erfüllen.

Die Mehrzahl angestellten Arbeitnehmer erfüllt diese Voraussetzungen. Aber auch für Kranke, die bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente beziehen. Selbständige sind ein extra Fall, da hängt es davon ab, in welcher Beziehung sie zur Rentenversicherung bzw. zur gesetzlichen Krankenkasse stehen.

Wo beantrage ich eine AHB

Ansprechpartner für die Beantragung der Maßnahme ist der Sozialdienst in der Klinik, der Strahlentherapie oder bei Eurem Onkologen – oftmals sind die Krebsgesellschaften auch gut informiert und können Euch entsprechend zur Seite stehen. Die Patienten müssen auch nicht selbst bei der Antragsstellung prüfen, ob sie die Kriterien erfüllen, diese werden bei der Antragsstellung automatisch geprüft.

Zeitpunkt und Dauer der Maßnahme

Im Regelfall tritt man die AHB zwischen zwei und fünf Wochen nach Abschluss der Therapie (Chemo-, Strahlentherapie oder OP) an, damit es einem schon wieder etwas besser geht, man aber noch Aufbaubedarf hat. Ich habe auch schon von Leuten gehört, die die AHB später angetreten haben, wenn sie beispielsweise länger warten mussten, weil die Einrichtung zu der Zeit keine freien Plätze hat. Klärt das entsprechend bei der Beantragung .

Normalerweise sind für die AHB drei Wochen angesetzt, teilweise kann sie auch verlängert werden. Kommunikation ist alles, denn die Dauer der AHB ist von der Diagnose (Brustkrebs ist schon ein triftiger Grund) und dem Verlauf der Behandlung abhängig. Hat man zum Beispiel nach der OP Einschränkung in der Beweglichkeit des Arms oder psychisch zu kämpfen, ist durchaus eine Verlängerung nötig.

Therapieangebot

Die Behandlungen und Therapien der AHB werden individuell auf den Patienten zugeschnitten, denn es wird entsprechend nach dem Gesundheitszustand angepaßt. Wie geht es einem körperlich und psychisch, was tut weh, gibt es Einschränkungen in der Beweglichkeit, haben kognitive Fähigkeiten abgenommen (Denken, Merken…) oder hat man mit Neuropathien – also Kribbeln oder Taubheit in den Fingern und Füßen zu kämpfen. Dies alles wird beim Aufnahmegespräch geklärt und die Therapie entsprechend zusammengestellt.

Die Basis-Inhalte solcher Maßnahmen sind immer mit von der Partie: Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Die Ärzte vor Ort, Rehabilitationsteam und Patient entwickeln die Therapieziele gemeinsam in dem Eingangsgespräch und rücken es innerhalb der Zeit immer wieder zurecht, so dass man möglichst viel mitnimmt. Auf Besonderheiten während der Theapie wird reagiert und den Verlauf individuell angepaßt. Mit Blick auf mögliche zukünftige berufliche Probleme werden Strategien zu deren Bewältigung erarbeitet.

Therapiedichte und Trainingseffekt sind natürlich bei einer stationären Aufnahme am höchsten, deswegen ist es auch sinnvoll, diese nicht unbedingt ambulant zu machen, um abends wieder nach Hause zu gehen, denn auch Ernährung oder abendliche Vorträge sind Teil der Anschlussheilbehandlung. Ein zusätzlicher Punkt ist auch der Austausch mit anderen Patienten mit ähnlicher Krankengeschichte. Diese sind in einer ähnlichen Situation und man kann sich austauschen. Auch darüber reden, Sorgen und Ängste teilen hilft einem, dass man sich besser fühlt.

Mitwirkungspflicht

Bei solchen gesundheitlichen Maßnahmen, die auch nicht ganz billig sind, hat man eine Mitwirkungspflicht. Also man muss sich aktiv einbringen und das Therapienangebot nutzen. Wenn es einem zu viele Aktivitäten sind, kann man diese auch reduzieren, nach Absprache mit den Ärzten und dem Reha-Team. Doch man kann nicht tagelang bei den Anwendungen fehlen, weil man keine Lust hat.

Abhängig vom Haus kann man auf mal ein Wochenende heim oder sich einen Tag „beurlauben“ lassen, am besten immer offen mit den Ärzten und dem Team sprechen und dann findet man einen gemeinsamen Weg. Abbruch einer solchen Maßnahme ist grundsätzlich möglich, aber es kann sein, dass es finanzielle Restriktionen durch den Träger nach sich zieht.

Welches Haus ist für mich zuständig?

Die Einrichtungen, die AHBs anbieten, haben verschiedene Schwerpunkte. Also müssen diese Brustkrebs auf der Agenda haben, damit die Beantragung positiv verläuft. Dann ist, so hat mich zumindestens mein Sozialdienst aufgeklärt, wichtig, bei welcher Rentenversicherung man untergekommen ist, da Bund und Land jeweils etwas anders reagieren.

Meistens kann Euch der Sozialdienst auch schon Einrichtungen nennen und deren Schwerpunkte. Es gibt zum Beispiel Häuser, die darauf achten, altersgleiche Gruppen zu bilden, so dass man als 30-jährige nicht nur mit Rentnern zusammen ist und anders herum. Auch Einrichtungen für Mütter, die Ihre Kinder mitbringen wollen oder müssen gibt es.

Kliniken an der See oder in den Bergen sind auch sehr beliebt, also hier einmal die Präferenzen kommunizieren. Ich hatte bereits einen Tag nach Antragsstellung bereits einen Platz, andere müssen etwas länger warten. Wenn die gewünschte Einrichtung im Moment sehr ausgebucht ist, kann es sein, dass man in eine andere Einrichtung kommt. Aber ich habe noch von keinem gehört, der eine AHB wollte und keinen Platz gefunden hat.

 

VIEL SPASS AUF DER ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG

Tipp für Familien / Mütter oder Väter

In einigen Häusern können erkrankte Mütter Ihre Kinder mitnehmen (weitere Infos erhält man hier über den Sozialdienst bzw. die Deutsche Rentenversicherung). Wenn nicht, kann eine Haushaltshilfe oder Betreuung beantragt werden.